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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2023 - 2 Sa 27/23   

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https://dejure.org/2023,45875
LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2023 - 2 Sa 27/23 (https://dejure.org/2023,45875)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.10.2023 - 2 Sa 27/23 (https://dejure.org/2023,45875)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Oktober 2023 - 2 Sa 27/23 (https://dejure.org/2023,45875)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 305 BGB, § 310 Abs 4 S 2 BGB, Art 12 Abs 1 GG, § 175 SGB 9, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6
    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderungsrente

  • IWW

    § 145 Abs. 2 Satz 1 SGB III, § ... 116 Abs. 2 SGB VI, Art. 1 Abs. 1 GG, § 33 TV-L, § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, Art. 12 Abs. 1 GG, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b und c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG, § 33 Abs. 2 TVöD, § 4 Abs. 1 TVG, § 305 ff. BGB, § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB, 14 Abs. 1 TzBfG, § 7 Abs. 2 AGG, § 33 Abs. 3 TVöD, § 33 Abs. 2 Satz 5 TVöD, § 43 Abs. 2 SGB VI, § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI, Art.12 Abs. 1 GG, § 175 SGB IX, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsvertragsrichtlinien; Bedingungskontrollklage; Dispositionsbefugnis; Erwerbsminderungsrente; Leistungsvermögen; Sachgrund; Auflösende Bedingung

  • rechtsportal.de

    Arbeitsvertragsrichtlinien; Bedingungskontrollklage; Dispositionsbefugnis; Erwerbsminderungsrente; Leistungsvermögen; Sachgrund; Auflösende Bedingung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 737/16

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2023 - 2 Sa 27/23
    Sie bewirkt keine nach § 7 Abs. 2 AGG unzulässige Benachteiligung wegen einer Behinderung (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 737/16 - Rn. 34).

    Die Änderung der Rentenart macht die Erwerbsminderungsrente nicht zu einer Rente auf Zeit i.S.v. § 18 Abs. 1 Satz 5 AVR (vgl. BAG 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 21; BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 737/16 - Rn. 36).

    § 175 SGB IX kommt bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung wegen des Eintritts der vollen Erwerbsminderung auf Dauer weder unmittelbar noch entsprechend zur Anwendung (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 737/16 - Rn. 38).

  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 276/14

    Auflösende Bedingung - Weiterbeschäftigungsverlangen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2023 - 2 Sa 27/23
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfordert eine auflösende Bedingung für den Fall einer vom Rentenversicherungsträger festgestellten unbefristeten Erwerbsminderung aufgrund der von Art. 12 Abs. 1 GG ausgehenden Schutzwirkung eine verfassungskonform einschränkende Auslegung - nur - für Beschäftigte, deren vertraglich vereinbarte Arbeitspflicht sich auf weniger als drei Stunden täglich beläuft, die trotz der vom Rentenversicherungsträger festgestellten vollen Erwerbsminderung ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung noch erbringen können und die ihre Weiterbeschäftigung vom Arbeitgeber verlangt haben (vgl. BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 276/14 - Rn. 28).

    In einem solchen Fall, in dem die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit weniger als drei Stunden täglich beträgt, verlangt eine im Lichte des Art. 12 Abs. 1 GG gebotene Auslegung der tariflich geregelten auflösenden Bedingung, dass dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung eröffnet werden muss, wenn er trotz der Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nach den Feststellungen des Rentenversicherungsträgers in der Lage ist, im arbeitsvertraglich geschuldeten Umfang seine Arbeitsleistung zu erbringen und er seine Weiterbeschäftigung vom Arbeitgeber - entsprechend den Frist- und Formerfordernissen - verlangt (vgl. BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 276/14 - Rn. 28 ff.).

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 82/15

    Auflösende Bedingung - unbefristete volle Erwerbsminderung - Eintritt der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2023 - 2 Sa 27/23
    Sie verweise hinsichtlich der Anforderungen an die Wirksamkeit einer entsprechenden Tarifnorm auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2017 - 7 AZR 82/15 -.

    Der Arbeitgeber muss die Möglichkeit haben, nach der Mitteilung über die Rentenbewilligung wegen Erwerbsminderung auf Dauer entsprechende Personaldispositionen, z.B. durch Neueinstellungen, vorzunehmen (BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 82/15 - Rn. 29).

  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 827/13

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2023 - 2 Sa 27/23
    Die Klägerin trägt vor, das Arbeitsgericht habe bei seinem Verweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. März 2016 - 7 AZR 827/13 - verkannt, dass sie vorliegend gerade nicht frei über die Fortführung der Beschäftigung bei der Beklagten habe entscheiden können.

    Die Regelung in § 18 AVR entspreche inhaltlich völlig der tariflichen Norm in § 33 TV-L, hinsichtlich der das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 23. März 2016 - 7 AZR 827/13 - bereits festgestellt habe, dass die Regelung über die auflösende Bedingung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG sachlich gerechtfertigt sei.

  • BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 322/19

    Stichtagsregelung für Sonderzahlung in AVR Caritas

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2023 - 2 Sa 27/23
    Mangels normativer Wirkung in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen können kirchliche Arbeitsrechtsregelungen nur über Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen im Arbeitsverhältnis wirksam werden (BAG 8. September 2021 - 10 AZR 322/19 - Rn. 19).

    Diese Besonderheit bewirkt, dass auf dem Dritten Weg zustande gekommene kirchliche Arbeitsrechtsregelungen grundsätzlich wie Tarifverträge nur darauf zu untersuchen sind, ob sie gegen die Verfassung, anderes höherrangiges zwingendes Recht oder die guten Sitten verstoßen (BAG 8. September 2021 - 10 AZR 322/19 - Rn. 34).

  • BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 880/13

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2023 - 2 Sa 27/23
    Die Anknüpfung des Beendigungstatbestandes an eine nur auf Antrag zu gewährende Rentenleistung wahrt das in Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Recht des Arbeitnehmers, in eigener Verantwortung über die Fortführung der von ihm gewählten Tätigkeit zu entscheiden (BAG 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn. 34).
  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 204/16

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderungsrente

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2023 - 2 Sa 27/23
    Die Änderung der Rentenart macht die Erwerbsminderungsrente nicht zu einer Rente auf Zeit i.S.v. § 18 Abs. 1 Satz 5 AVR (vgl. BAG 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 21; BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 737/16 - Rn. 36).
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